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Presseerklärung
Wildwuchs bei Windkraft
Natur- und Heimatverbände des Kreises Siegen-Wittgenstein, wie der BUND ( Bund
für Umwelt- u. Naturschutz Deutschland), die LNU (Landesarbeitsgemeinschaft Natur
u. Umwelt NRW), die auch Heimatvereine und den SGV vertritt, der NABU
(Naturschutzbund Deutschland) und die SDW (Schutzgemeinschaft Deutscher
Wald) befürchten eine ungeregelte Verspargelung der heimatlichen Landschaft
durch die überall angestrebte Errichtung von Windkraftanlagen im Wald.
Verantwortlich für die Planung von Windenergieanlagen sind die einzelnen
Gemeinden. Diese planen nur innerhalb ihrer Gemeindegrenzen, meist auch
aufgrund konkreter Investitionswünsche. Wie sich solche Planungen über die
Gemeindegrenzen hinaus auf die Gesamtregion auswirken, bleibt dabei
weitestgehend unberücksichtigt.
„Natürlich haben solche Anlagen mit einer Höhe bis zu 200 m auf den Bergkuppeneinen Einfluss auf die landschaftliche Schönheit, das Landschaftsbild und dasLandschaftsempfinden“, so Jochen Niemand von der LNU und dem SGV, „Diese überregionalen Auswirkungen, auch für den sanften Naturtourismus, müssen bei der Planung berücksichtigt werden.“
„Es muss möglich sein, besonders wertvolle Waldbestände und unzerschnittene
Naturräume von solchen Industrieanlagen freizuhalten“, fordert Beate Grimm von der SDW.
„Jede Windenergieanlage im Wald bedeutet einen Eingriff in das Biotop Wald. Durch ihre Fernwirkung werden insbesondere Arten, wie z.B. der Schwarzstorch,
beeinflusst, die einen großen Lebensraum beanspruchen. Durch die Vielzahl der
Anlagen kann es zu Problemen beim Vogelzug und dem wichtigen
Fledermausschutz kommen“, ergänzt Helga Düben vom NABU.
„Allein aus klimatischen Gründen verbietet es sich, den Wald in der sich zurzeit
anbahnenden Vielzahl von Windkraftanlagen zu zerstückeln“, meint Ulrich Bankenvom BUND.
Die Natur- und Heimatverbände fordern daher unbedingt eine übergeordnete
Steuerung durch den Regionalplan. Bei der Einbeziehung der Windenergie in die
Regionalplanung durch die Bezirksregierung Arnsberg unter Beteiligung von
Bürgern, Waldbesitzern, Gemeinden und Verbänden müssen Vorrang-, Vorbehalts-, Eignungs- und Ausschlussgebiete festgelegt werden. Dies hilft im Endeffekt auch den einzelnen Gemeinden, da hierdurch die Planung vor Ort erheblich erleichtert wird.
Unterzeichnet von:
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Ulrich Banken für den BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, Kreisgruppe Siegen-Wittgenstein)
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Jochen Niemand für die LNU (Landesarbeitsgemeinschaft Natur- und Umwelt NRW, Kreiskoordinator Siegen-Wittgenstein)
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Helga Düben für den NABU (Naturschutzbund Deutschland, Kreisverband Siegen-Wittgenstein e.V.).
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Beate Grimm für die SDW (Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V.– Kreisverband Siegen-Wittgenstein)
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