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Wildwuchs bei Windkraft Natur- und Heimatverbände des Kreises Siegen-Wittgenstein, wie der BUND ( Bund für Umwelt- u. Naturschutz Deutschland), die LNU (Landesarbeitsgemeinschaft Natur u. Umwelt NRW), die auch Heimatvereine und den SGV vertritt, der NABU (Naturschutzbund Deutschland) und die SDW (Schutzgemeinschaft Deutscher Wald) befürchten eine ungeregelte Verspargelung der heimatlichen Landschaft durch die überall angestrebte Errichtung von Windkraftanlagen im Wald. Verantwortlich für die Planung von Windenergieanlagen sind die einzelnen Gemeinden. Diese planen nur innerhalb ihrer Gemeindegrenzen, meist auch aufgrund konkreter Investitionswünsche. Wie sich solche Planungen über die Gemeindegrenzen hinaus auf die Gesamtregion auswirken, bleibt dabei weitestgehend unberücksichtigt. „Natürlich haben solche Anlagen mit einer Höhe bis zu 200 m auf den Bergkuppen einen Einfluss auf die landschaftliche Schönheit, das Landschaftsbild und das Landschaftsempfinden“, so Jochen Niemand von der LNU und dem SGV, „Diese überregionalen Auswirkungen, auch für den sanften Naturtourismus, müssen bei der Planung berücksichtigt werden.“
„Es muss möglich sein, besonders wertvolle Waldbestände und unzerschnittene Naturräume von solchen Industrieanlagen freizuhalten“, fordert Beate Grimm von der SDW. „Jede Windenergieanlage im Wald bedeutet einen Eingriff in das Biotop Wald. Durch ihre Fernwirkung werden insbesondere Arten, wie z.B. der Schwarzstorch, beeinflusst, die einen großen Lebensraum beanspruchen. Durch die Vielzahl der Anlagen kann es zu Problemen beim Vogelzug und dem wichtigen Fledermausschutz kommen“, ergänzt Helga Düben vom NABU. „Allein aus klimatischen Gründen verbietet es sich, den Wald in der sich zurzeit anbahnenden Vielzahl von Windkraftanlagen zu zerstückeln“, meint Ulrich Banken vom BUND. Die Natur- und Heimatverbände fordern daher unbedingt eine übergeordnete Steuerung durch den Regionalplan. Bei der Einbeziehung der Windenergie in die Regionalplanung durch die Bezirksregierung Arnsberg unter Beteiligung von Bürgern, Waldbesitzern, Gemeinden und Verbänden müssen Vorrang-, Vorbehalts-, Eignungs- und Ausschlussgebiete festgelegt werden. Dies hilft im Endeffekt auch den einzelnen Gemeinden, da hierdurch die Planung vor Ort erheblich erleichtert wird. Unterzeichnet von:
Foto: Maik Sommerhage, Nabu Hessen |


