Neues zum Giersberg - Ost (Stand: Herbst 2001 )


Die Stellungnahme des NABU zum geplanten Baugebiet Giersberg - Ost ist in der letzten Ausgabe unsererer Verbands-Zeitschrift in Ralf Kuboschs Beitrag Bebauungsplan Giersberg - Ost - eine (un-)endliche Geschichte ? (Stand: Frühjahr/ 2001) ausführlich dargestellt worden. Inzwischen sind von den Vertretern der LÖBF, der ULB und dem städtischen Umweltamt nach § 62 Landschaftsschutzgesetz schützenswerte Flächen, vor allem Magerwiesen nachkartiert worden. Die Stadt Siegen möchte nun einen Teil dieser Magerwiesen dennoch bebauen. Sie hat darum von der ULB eine Ausnahmegenehmigung quasi zur Zerstörung dieser Biotope beantragt, die, wenn der NABU nicht wachsam ist, auch problemlos erteilt werden kann. Dies ist für uns ein Lehrstück darüber, wie das Landschaftsgesetz im konkreten Fall ausgehebelt wird. Im Gesetz wird jedoch ausdrücklich erklärt, dass die Ausnahmegenehmigung nur erteilt wird, wenn es keine Alternativflächen gibt. Doch hier gibt es Alternativflächen (s. Kartenausschnitt), z. T. sogar im ausgewiesenen Bebauungsplangebiet. Man brauchte nur auf den westlichen Teil der Bebauung zu verzichten, dafür den Ostteil zusätzlich bebauen, wo es keine Probleme mit Natur- und Landschaftsschutz gäbe.
Ein weiterer Vorteil wäre, dass der zentral gelegene Feuchtsiefen (§ 62 Biotop), der durch die umgebende Bebauung und einer oberhalb geführten Straße erheblich beeinträchtigt würde, durch eine Neuplanung weitgehend unbeeinträchtigt bleiben könnte.
Inzwischen haben die Vertreter der Stadt und der ULB uns zu einem Gespräch geladen. Sollte die Stadt bei ihrer harten Haltung bleiben, müssten wir den Weg der Verbandsklage gehen; denn Biotopschutz ist noch immer die Grundlage eines jeden Naturschutzes und wenn diese wegbricht, ist dem beliebigen Landschaftsverbrauch Tür und Tor geöffnet.
Gustav Rinder, NABU
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