Bärlauch - Wildpflanzen in der Küche?NABU empfiehlt Kräuter aus dem Handel oder dem eigenen Garten Mancher Kenner schwärmt von der Ernährung aus freier Natur. In der Tat sind weitaus mehr Pflanzen essbar und auch schmackhaft als den meisten Menschen in unserer naturentfremdeten Gesellschaft heute bewusst ist. Ob Gänseblümchen, Löwenzahn, Brennnesseln, Knoblauchrauke oder Bärlauch, unsere Umwelt ist voll von schmackhaften oder nützlichen Pflanzen. Allerdings dürfen nicht alle Wildkräuter und -blumen der Natur entnommen werden und auch wenn es sich um eine Art handelt, die man für den Eigenbedarf pflücken darf, ist es aus Naturschutzsicht oft wünschenswert. darauf zu verzichten. Insbesondere da, wo Bestände einer Art schon stark dezimiert sind, verkraften diese einen massenhaften Ansturm Kräuter sammelnder Menschen nicht. Deshalb empfiehlt der NABU Siegen – Wittgenstein möglichst nur Wildkräuter in der Küche zu verwenden, die im eigenen Garten oder im Blumenkübel wachsen. Zahlreiche Gartenmärkte und Ökolandwirte führen Wildkräuter bereits im Angebot.
Dies gilt auch für den Bärlauch, der in den vergangenen Jahren in der Frühjahrsküche immer beliebter wird. Seine nach Knoblauch schmeckenden Blätter lassen sich zu allerlei leckeren Speisen verarbeiten. Sie schmecken frisch auf dem Butterbrot, als Pesto zu Nudeln, in Salaten und Suppen. Die aromatische Gewürzpflanze lockt alljährlich ganze Völkerscharen in feuchte Laubwälder. Es kam deshalb schon zu Konflikten zwischen Naturschützern und übereifrigen Bärlauchfans, die ganze Bestände ruinierten. Deshalb sollte man beim Sammeln Maß halten, auch wenn die leckeren Pflanzen noch so locken, rät der NABU Siegen – Wittgenstein. Gesammelt werden sollte nur soviel, wie auch gegessen würde und den einzelnen Pflanzen sollte schonend nur ein Blatt abgeschnitten werden. So würden die Bestände auch im nächsten Frühjahr wieder frisches Kraut liefern. Natürlich muss jeder, der im Frühjahr Wildkräuter sammeln will darauf achten, dass das Sammeln in Naturschutzgebieten und von besonders geschützten Pflanzen verboten ist. Generell verboten ist, es ohne behördliche Genehmigung wildwachsende Pflanzen der Natur zu gewerblichen Zwecken zu entnehmen.
Gerade beim Bärlauch sollte man sich auch vor einem Sammelrausch hüten, damit einem nicht versehentlich die ähnlich aussehenden Herbstzeitlosen oder Maiglöckchen in den Korb geraten. Diese beiden Pflanzen sind giftig und dürfen auf keinen Fall gegessen werden. Im Wald können sie an den gleichen Standorten wie das schmackhafte Lauchgewächs wachsen. Sie unterscheiden sich von ihm jedoch im Geruch: Während die Blätter des Bärlauchs intensiv nach Knoblauch riechen, wenn man sie zwischen den Fingern zerreibt, sind die Blätter von Maiglöckchen und Herbstzeitlose geruchlos. Nur wer die Bärlauchpflanzen sicher erkennen kann, sollte sie also sammeln. Kommt es trotz aller Vorsicht nach dem Verzehr von Bärlauch zu Vergiftungserscheinungen wie Übelkeit und Durchfall, sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden. |



