Neuer Leitfaden für Windenergieanlagen im Wald

Viele Mitglieder des NABU Siegen-Wittgenstein sind enttäuscht vom grünen Umweltministerium

Durch den neuen Windenergieerlass dürfen Windräder in NRW jetzt auch im Wald errichtet werden. Dies betrifft besonders unseren Kreis Siegen-Wittgenstein. Da er der waldreichste Kreis der Bundesrepublik ist und zu den 3 artenreichsten Kreisen in Nordrhein-Westfalen gehört, ist die Artenfülle in unseren Wäldern besonders groß.

 

Von Windenergieanlagen gehen aber Störungen für viele Tierarten aus, auch werden Vögel und Fledermäuse durch Windräder getötet. Gerade für sog. windenergiesensible Arten, die die Windanlagen nicht meiden, sind teilweise hohe Kollisionsopfer bekannt; darunter oft Tiere, die streng geschützt oder sogar vom Aussterben bedroht sind.

 

Um diesen Konflikt zwischen Artenschutz und der Gewinnung von Windenergie zu lösen und um geeignete Standorte für Windenergieanlagen zu finden, bedarf es oftmals einer sorgfältigen Prüfung. Dazu sollte eigentlich der Leitfaden für Windenergieanlagen im Wald des Umweltministeriums Aussagen machen über den notwendigen Prüfungsumfang, über standardisierte, aussagekräftige Untersuchungsmethoden sowie über Kriterien, nach denen das Risiko von Windenergieanlagen abgeschätzt werden kann.. Dies alles ist leider im neuen Leitfaden nicht erfolgt. Auf nur 3,5 Seiten wird der Artenschutz recht pauschal abgehandelt.

Windpark mit größerer Anzahl von Windrädern

 

Auch in anderen Bundesländern sind die Probleme zwischen Artenschutz und Windanlagen bekannt. Hier haben auch CDU-Umweltminister umfangreiche Leitfäden erstellt, die sich mit eventuell auftretenden Artenschutzproblemen, Nachweismethoden und Vermeidungsmöglichkeiten beschäftigen. So beschäftigt sich der Leitfaden von Schleswig-Holstein auf 90 Seiten und der des Niedersächsischen Landtags auf 35 Seiten mit dem Artenschutz und versucht, bei der Lösung des Konfliktes Windenergie und Artenschutz zu helfen. Leider hat das grüne Umweltministerium in NRW eine vergleichbare Hilfe für den Artenschutz nicht geliefert.

 

Daraus könnte man durchaus den Schluss ziehen, dass das Ziel, die Windenergie auf 2 % der Landesfläche auszubauen, dem grünen Ministerium wichtiger ist, als der notwendige Artenschutz.

 

Herr Minister Remmel hat bisher immer betont, wie wichtig ihm und den Bündnisgrünen der Arten- und Biotopschutz in NRW ist. Diese Aussage haben wir vom NABU sehr begrüßt und fest geglaubt. Der vorliegende Leitfaden für Windenergie im Wald dient diesem Ziel nicht.

 

Michael Düben 2012