Das äußerst artenreiche Grundstück in der Gemarkung Walpersdorf (Stadt Netphen) lässt das Herz eines Botanikers höher schlagen.Das insgesamt etwa 6500 m² große Grundstück zeichnet sich durch
eine Vielzahl seltener und bedrohter, an nährstoffarme Standorte angepasster Pflanzenarten aus.
Mit einem größeren Vorkommen von Borstgras (Nardus stricta), mit Gemeinem Kreuzblümchen (Polygala vulgaris), Kanten-Johanniskraut (Hypericum maculatum) und nicht zuletzt Arnika oder Berg-Wohlverleih (Arnica montana) sind typische Arten des Borstgrasrasens vorhanden, dem dieser Bestand auch zugeordnet werden kann. Hierzu passen auch das Wald-Läusekraut (Pedicularis sylvatica), das stark vertreten ist, der Kleine Klappertopf (Rhinanthus minor), Zittergras (Briza media), Arznei-Thymian (Thymus pulegioides) und die Mondraute (Botrychium lunaria). Auch die Sauergräser sind mit mehreren Arten, wie der Frühlings-Segge (Carex caryophyllea), der Hirse-Segge (C. panicea) und der Bleichen Segge (C. pallescens) vorhanden. Mit dem Breitblättrigen und Gefleckten Knabenkraut (Dactylorhiza majalis, D. maculata) und der Grünlichen Waldhyazinthe (Platanthera chlorantha) sind auch heimische Orchideen vertreten. Über das Grundstück fließt ein Bach oder Graben, an dem Sumpf-Dotterblume (Caltha palustris) und das Sumpf-Helmkraut (Scutellaria galericulata) zu finden sind. Noch viele weitere Arten könnten hier aufgelistet werden.
(Angaben von Pflanzenarten beruhen auf mündlichen Mitteilungen von Gustav Rinder, Michael Düben und eigenen Beobachtungen).
Das Kreuzblümchen (Polygala spec., links) und das Waldläusekraut (Pedicularis palustris, unten) gehören zu den schützenswerten Arten dieses Grundstückes. Fotos: Michael Düben
Um diesen Pflanzenbestand zu erhalten, muss er bewirtschaftet oder gepflegt werden. Würde man ihn sich selbst überlassen, würde er über längere Zeit verbuschen und die hier Wert gebenden Arten würden verdrängt. Das hier beschriebene Grundstück, und das ist in der Regel die beste Lösung, wird durch einen Landwirt im Rahmen des Vertragsnaturschutzes bewirtschaftet. Vertragsnaturschutz bedeutet, dass der Landwirt sich verpflichtet hat, bestimmte Bewirtschaftungsauflagen einzuhalten (hier z.B. eine späte Mahd und ein Düngeverzicht), als Entschädigung für den geringeren Ertrag und für seinen Beitrag für die Erhaltung der Artenvielfalt dieser Fläche erhält er ein Honorar.
Gustav Rinder aus Siegen bietet im Rahmen der NABU-Öffentlichkeitsarbeit gelegentlich Wanderungen zu dieser Fläche an und stellt interessierten Personen die besondere Flora vor.
Traurig stimmt einen die Entdeckung von ausgegrabenen und fehlenden Arnikapflanzen und abgeschnittenen Blütenköpfen. Da Arnika eine bekannte Heilpflanze ist, geht die Vermutung in die Richtung, dass sich jemand zu diesem Zweck hier bedient hat. Es spricht nichts gegen die Anwendung von Heilpflanzen für den eigenen Hausgebrauch, die entsprechenden Fachkenntnisse vorausgesetzt, aber hier sollte man sich auf das Sammeln häufiger Arten beschränken. Geschützte Arten, zu denen auch die Arnika gehört, dürfen nicht gesammelt werden. Bei Bedarf gibt es Präparate mit Arnika in der Apotheke.
Text: Eva Lisges, Sommer 2011