Gemeinde Neunkirchen will ungenehmigte Eingriffe in den Naturraum legalisieren


Im Talraum des Wildenbaches in Neunkirchen sind schwerwiegende Eingriffe in die Natur ohne vorherige Genehmigung durchgeführt worden.

So wurden durch umfangreiche An/Aufschüttungen Lagerflächen und LKW-Stellplätze geschaffen. Dabei wurden nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz geschützte Biotope zerstört und  Lebensraum der streng geschützten FFH-Schmetterlingsart Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling zerstört. Auch ein Teil des für den Schutz der Menschen wichtigen Hochwasserretentionsraumes ging dabei verloren, die Festsetzungen des Landschaftsplanes Neunkirchen wurden nicht beachtet.

Eigentlich müssten  solche Verstöße von Behörden geahndet  und  ein Rückbau der ungenehmigten Anschüttungen verlangt werden.  Stattdessen betreibt aber die Gemeinde Neunkirchen jetzt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes, um die nicht genehmigten Eingriffe im Nachhinein zu legalisieren.  Wie hier die zuständige Kreisbehörde notwendige naturschutzrechtliche Befreiungen nachträglich rechtlich einwandfrei erteilen kann, bleibt schleierhaft. Wenn diese Planänderungen so beschlossen werden, hätte der Verursacher der ungenehmigten Eingriffe sein Ziel ohne große Konsequenzen erreicht. Ob die Gemeinde Neunkirchen bei einem Normalbürger genauso handelt?


Michael Düben  Mai 2015