Resolution der Naturschutzverbände im Kreis Siegen-Wittgenstein zur Entwicklung des Naturparks Rothaargebirge


Hinweis: die Resolution wurde am 30.10.13 von den Naturschutzverbänden im Kreis Siegen-Wittgenstein unterschrieben und der Presse vorgestellt.


Wir begrüßen die geplante Neuordnung der Naturparke in Südwestfalen, da sie Gelegenheit bietet, die Fehlentwicklungen bzw. Versäumnisse der letzten Jahre zu korrigieren.

Als Naturschutzverbände sind wir natürlich zuerst an dem Handlungsfeld „Naturschutz und Landschaftspflege“ interessiert und möchten deshalb auf folgende Grundlagen der Naturparke besonders hinweisen:

Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 27) definiert „Naturparke als einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende, großräumige Gebiete, die auf überwiegender Fläche Landschafts- oder Naturschutz-gebiete sind, eine große Arten- und Biotopenvielfalt und eine durch vielfältige Nutzungen geprägte Landschaft aufweisen.“

(Absatz 2:) „Naturparke sollen entsprechend ihren in Absatz 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.“

Unterstützt wird diese Aufgabenstellung durch die Europäische Naturparke-Erklärung mit ihrem „10-Punkte-Programm zur Stärkung der ländlichen Räume in Europa durch Stärkung der Naturparke“ sowie durch das „Leitbild der Naturparke in Deutschland“ des VDN und das „Petersberger Programm“. Einige Zitate daraus zeigen die den Naturschutz betreffenden Ziele:

  • „Naturparke verstehen es als Träger eines integrativen Naturschutzes, die Bevölkerung und die Landnutzer in die Erhaltung der Natur als Kapital der Region einzubeziehen. Sie schaffen Akzeptanz für den Naturschutz in ihrer Region. So unterstützen sie auch die erfolgreiche Umsetzung europäischer Programme wie Natura 2000 und die Wasserrahmenrichtlinie.“
  • „Naturparke sind geschaffen worden, um großräumige Kulturlandschaften, die aus Naturschutzgründen sowie wegen ihrer besonderen Eigenart und Schönheit von herausragender Bedeutung sind, zu erhalten, zu pflegen, zu entwickeln oder wieder-herzustellen.“
  • „Naturparke werden zukünftig noch stärker als bisher einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zu einem bundesweiten Biotopverbund ... leisten. Durch nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sowie gezielte Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden in ihnen die Voraussetzungen geschaffen für den Erhalt typischer Kultur- und Naturlandschaften mit ihrer Vielfalt an Lebensräumen und Arten.“
  • „In Deutschland werden täglich große Teile der freien Landschaft durch Zersiedlung und Versiegelung verbaut. Zunehmend prägen Zerschneidungseffekte die Landschaft. In Naturparken muss stärker als in anderen Bereichen, eine nachhaltige, die Natur und Umwelt schonende, effiziente sowie sozialverträgliche Reduzierung des Flächenverbrauches sowie eine konsequente Freiraumsicherung bis 2020 erreicht werden.“

Die derzeitige Satzung des Naturparks Rothaargebirge definiert in § 2 die Aufgabe:

„Aufgabe des Zweckverbandes ist es, das Landschaftsschutzgebiet Rothaargebirge nebst der dazugehörigen Randzone zu einem Naturpark als Erholungs- und Freizeitgebiet für die Bevölkerung auszugestalten und zu unterhalten sowie Maßnahmen zur Verwirklichung des Naturschutzes und der Landschaftspflege entsprechend den regionalen Erfordernissen zu treffen. Natur und Landschaft sind so zu schützen und zu pflegen, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und die Nutzungs-fähigkeit der Naturgüter als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung nachhaltig gesichert sind.“

Diese Aufgabe konnte bisher nur unzureichend erfüllt werden, was durch die erfolglose Teilnahme am Qualitätswettbewerb der Naturparke hinreichend belegt wurde.                 Seite 2

Darüber hinaus fehlt es der so definierten Aufgabe aber bereits in der Satzung an dem Willen, die diversen Ziele zur Entwicklung der biologischen Vielfalt, der Vernetzung von Biotopen, der Vermeidung von Zerschneidungseffekten, der Reduzierung des Flächenverbrauchs usw. aufzugreifen. So gesehen, hätte der Naturpark Rothaargebirge nach gültigem Recht (BNatSchG § 27) heute keine Aussicht mehr, als Naturpark anerkannt zu werden.

Der Entwurf für das Leitbild des künftigen, vergrößerten Naturparks sieht lediglich vor,„zu der Erhaltung und Förderung der außergewöhnlichen biologischen Vielfalt der Region beizutragen“ und misst der „Erhaltung und Förderung der Biodiversität sowie der Erhaltung der Kulturlandschaft mit einer nachhaltigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung - im Sinne eines Schutzes durch Nutzung - eine große Bedeutung zu“.

Damit ist auch das neue Leitbild unzureichend im Sinne des Naturschutzes und muss unbedingt um weitere Aspekte ergänzt bzw. konkreter definiert werden:

  • Erfassung der für unser Gebiet charakteristischen Arten und deren Gefährdung
  • Gezielte Ausarbeitung von Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen für diese Arten bzw. auch Wiederansiedlung typischer, aber bereits verdrängter Arten
  • Aktive Aufstellung von Programmen zu Biotopvernetzungen
  • Vermeidung weiterer Zerschneidungseffekte
  • Reduzierung des Flächenverbrauchs
  • Entwicklung und Ausweisung weiterer schutzwürdiger Gebiete
  • Erhaltung des Landschaftsbildes im Naturpark
  • Ausrichtung der forstwirtschaftlichen Nutzung an den Grundsätzen der naturgemäßen Waldwirtschaft
  • Bewahrung artenreichen Grünlands

In diesem Sinne genügt es nicht, einige typische Biotope zu betrachten. Vielmehr muss die gesamte Biodiversität im Handlungsfeld „Naturschutz und Landschaftspflege“ aktiv gefördert werden.

Wir sehen in der geplanten Vereinsstruktur, dem Handlungsfeld „Umweltbildung und Kommunikation“ sowie in „Management und Organisation“ große Chancen, den neuen Naturpark effizienter zu gestalten und seine Entwicklung zu fördern.

Damit sich das Management des Naturparks zukünftig nicht zu einseitig auf ökonomische Projekte konzentriert, fordern wir die Einbeziehung von mehreren unabhängigen Vertretern des hauptamtlichen und des ehrenamtlichen Naturschutzes in die künftigen Organe des Vereins.

Wir sind uns bewusst, dass der Verein keinerlei Hoheitsrechte ausüben kann, sondern Fortschritte nur durch Überzeugungsarbeit und im Einvernehmen mit den vielfältigen Nutzern der Natur erreichen wird. Umso wichtiger ist es, der Naturparkidee eine angemessene Rolle in der Satzung und in den Organen des Vereins einzuräumen.

Siegen, im Oktober 2013



Aktionsgemeinschaft Naturpark Rothaargebirge e.V., Landsberger Str. 20, 57072 Siegen, Ulrich Freudenberger, Vorsitzender 


BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland, KG Siegen-Wittgenstein, Emmaweg 7, 57074 Siegen, Bärbel Gelling, Vorsitzende


Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V., (LNU), Südstr. 30, 57250 Netphen, Jochen Niemand, Kreiskoordinator  


Naturschutzbund Deutschland KV Siegen-Wittgenstein e.V., Am Buchholz 1, 57319 Bad Berleburg, Helga Düben, Vorsitzende