Neues ökologisches Jagdgesetz

In Nordrhein-Westfalen gibt es nun ein neues Jagdgesetz.

Nicht mehr die Jagd auf Trophäen, die Hege kapitaler Tiere oder das Jagdvergnügen stehen im Vordergrund, sondern ein Wildtiermanagement, das sich an den ökologischen Notwendigkeiten eines vielfältigen Waldes orientiert.

Dies ist wichtig, denn unangepasste und überhöhte Wildbestände können durch die verursachten Schäden die Entwicklung von naturnahen und artenreichen Wäldern verhindern.

Rotfuchs                  Foto Michael Düben
Rotfuchs Foto Michael Düben

Sicherlich wurden viele Anregungen des NABU bei der Novellierung des Jagdgesetzes nicht berücksichtigt. Dennoch ist zu begrüßen, dass jetzt die Baujagd auf Füchse und Dachse stark eingeschränkt wird, Totschlagfallen verboten und eine Jagdhundeausbildung an flugunfähigen Enten nicht mehr erlaubt ist. Tierarten, die auf der Roten Liste stehen, wie z.B. Greifvögel und Wildkatzen, sind aus dem Katalog der jagdbaren Arten gestrichen oder, wie die Waldschnepfe, mit ganzjähriger Schonzeit belegt worden. Auch soll ab 1. April 2016 bleifreie Büchsenmunition vorgeschrieben werden.

Somit werden im Gesetz Gesichtspunkte des Tierschutzes, des Artenschutzes, des Umweltschutzes und des Naturschutzes berücksichtigt.

 

Gegen dieses Gesetz gab und gibt es heftige Proteste seitens der Jägerschaft; von Enteignung ist die Rede. Natürlich ist es ein Recht in unserer Demokratie, die eigene Meinung offensiv zu vertreten. Zurückweisen muss man allerdings persönliche Attacken und Angriffe auf Minister Johannes Remmel, denen er wiederholt ausgesetzt war. Allerdings gibt das Gesetz darauf schon eine Antwort :

Die Voraussetzung zur Bildung von Jagdvereinigungen, alternativ zu den bisher bestehenden, werden erleichtert.

 

Michael Düben Juli 2015