Klettern und Naturschutz

Gerade Felsen, von denen es in NRW gar nicht so viele gibt, sind oftmals wichtige und letzte Lebensräume für viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Seltene Flechten und Moose oder Farne können nur hier leben. Für Uhu und Wanderfalken bieten sie die letzten natürlichen Brutmöglichkeiten. Dies gilt meistens auch für die von Menschen geschaffenen und verlassenen Steinbrüche.  Der Wunsch, in der Natur zu klettern, kann somit zu Problemen führen.

Felsen in der Wittgensteiner Landschaft.
Auch diesen Felsen in Wittgenstein will der Deutsche Alpenverein beklettern.
Becher-Flechte mit einigen roten Fruchtkörpern.
Am Felsen und am Felsfuß befinden sich überall wunderschöne Flechten und Moose. Deshalb ist dieser Ort auch geschützt. Wie hier geklettert werden soll, ohne den Bewuchs zu zerstören, ist nicht zu verstehen.


Aus diesem Grund hat die Bezirksregierung Arnsberg einen „Fachdialog Klettern“ initiiert, um einen Ausgleich zwischen Kletterinteressen und Naturschutz herbeizuführen. An diesem Prozess sind neben DAV (Deutschen Alpenverein) und IG-Klettern (Interessengemeinschaft Klettern), die Bezirksregierung Arnsberg, die unteren Landschaftsbehörden, das Umwelt- und das Sportministerium des Landes NRW sowie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) beteiligt. Auch die Naturschutzverbände haben hier mit vielen ehrenamtlichen Stunden mitgearbeitet. Leider sieht es so aus, dass gerade die Kletterverbände diesen wichtigen Abstimmungsprozess torpedieren. Sie haben schon einen gemeinsamen Termin platzen lassen und durch ihr Verhalten zur Absage des 2. Termins beigetragen. Ein einheitliches Vorgehen bei der Erteilung von Klettererlaubnissen in naturschutzfachlich sensiblen Gebieten scheinen sie abzulehnen und versuchen, durch intensive Lobbyarbeit bei Landräten, Kommunalpolitikern und Touristikverbänden ihre Interessen durchzusetzen.

So haben sie erreicht, dass die Bewertung zur Erteilung einer Klettererlaubnis in geschützten Gebieten der Bezirksregierung Arnsberg  jetzt nochmals vom Umweltministerium überprüft wird.

Die Kletterverbände haben eine umfangreiche Liste von Felsen auch hier im Kreis Siegen-Wittgenstein zusammengestellt und dringen darauf, ganz selbstverständlich, die Erlaubnis zum Beklettern aller Felsen zu erhalten. Die meisten dieser Kletterwünsche liegen allerdings in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten. Die Aussage von Paul Steinacker von der IG Klettern in einem Interview der Siegener Zeitung: „Es wird kein Klettergebiet ausgewiesen, wo es Probleme mit dem Tier- und Pflanzenschutz geben könnte“, verwundert in diesem Zusammenhang doch sehr  und ist daher kritisch zu hinterfragen.


Leider mussten und müssen Naturschutzverbände immer wieder feststellen, dass sich Kletterer, die auch im DAV und der IG-Klettern organisiert sind, nicht an naturschutzrechtliche Verbote und Gebote sowie an getätigte Vereinbarungen halten. Oftmals werden solche Verstöße durch Behörden nicht der Gesetzeslage entsprechend verfolgt.


Auch in Siegen-Wittgenstein wurden Felsen beklettert, die z. B. als Naturschutzgebiete geschützt sind und dort ein Kletterverbot ausgesprochen worden ist.


Wenn der DAV wirklich nachhaltig für den Naturschutz einsteht, müsste er eigentlich alles tun, dieses zu verhindern. Es ist schade,wenn es immer noch Kletterer gibt, die sich über Gebote und Verbote unseres Rechtsstaates hinwegsetzen.

 

Text und Fotos: Michael Düben  (2011)