Einige abgängige Fichten sollen möglichst für Nachnutzer im Wald verbleiben!

Biotopbäume in Kalamitätsflächen können wichtigen ökologischen Beitrag leisten

                           Das Bild zeigt einen bis 2020 erfolgreich zur Brut genutzten Rotmilanhorst in einer

                          Ende 2020 abgestorbenen ca. 100 jährigen Fichte nach Borkenkäferbefall. 

                          

Durch die Kombination aus Windwurfereignissen nach Orkanen und schweren Stürmen und zwei aufeinander folgenden Jahren mit überdurchschnittlicher Trockenheit kam und kommt es auch im Kreisgebiet von Siegen-Wittgenstein zum Absterben von Waldbeständen in bisher nicht gekanntem Umfang. Vornehmlich sind bislang Fichtenbestände mittleren Alters und Fichtenalthölzer betroffen. Neben den wirtschaftlich schwerwiegenden Auswirkungen für die betroffenen Waldbesitzer und den für alle Waldbesucher mehr als deutlich erkennbaren Veränderungen des Landschaftsbildes kommt es durch die kalamitätsbedingten Zwangseinschläge der befallenen Nadelholzbestände auch zu Verlusten an Bäumen mit Greifvogelhorsten oder Bäumen mit Spechthöhlen. Bislang wurde davon ausgegangen, dass Greifvögel die Horste nach dem Absterben des Baumes nicht mehr zur Brut nutzen. In Einzelfällen konnte aber beobachtet werden, dass auch tote Bäume zum Brüten genutzt werden.

 

Die Naturschutzverbände NABU (Naturschutzbund), BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz), die AG Greifvögel in der Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft e.V. und die SDW (Schutzgemeinschaft Deutscher Wald) im Kreisgebiet haben sich daher in einer Anfrage an den Leiter des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein gewandt, die Möglichkeit zu prüfen, ob solche Biotopbäume, evtl. mit einem umgebenden Kranz von Bäumen, stehen bleiben können. Diese Anfrage wurde vom Leiter des Regionalforstamtes, Herrn Leitenden Forstdirektor Manfred Gertz, grundsätzlich positiv beantwortet und die Unterstützung des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein im Natur- und Artenschutz zugesichert. Im Staatswald und bei Kalamitätsnutzungen, die im betreuten Privat- und Kommunalwald durch das Forstamt begleitet werden, seien die Rahmenbedingungen des Artenschutzes stets im Fokus und die Waldbesitzer werden in diesem Sinne beraten.

 

Diese Zielsetzung werde flankierend durch die forstliche Förderung begleitet. So sieht die aktuelle Förderrichtlinie zur Räumung von Kalamitätsflächen nach Extremwetterereignissen vor, dass nicht forstschutzrelevantes Totholz auf der Fläche zu belassen ist. Dabei sollen mindestens 10 Bäume je Hektar auf der Fläche stehend oder liegend verbleiben, sofern nicht Gründe der Verkehrs- oder Arbeitssicherheit entgegenstehen.

 

Biotopbäume sind gerade durch die Verluste der grünen Nadeln auch für Laien gut zu erkennen. Selbst wenn sie nicht weiter zu Brutzwecken genutzt werden, können sie, zusammen mit einer Gruppe von Totholz, einen wertvollen ökologischen Beitrag als Schlafplätze, Nahrungsbäume oder aber Zufluchtsort für andere Baumbewohner wie z.B. Eulen und Käuze, Großkäfer, Hornissen oder Fledermäuse sein. Die vier Naturschutzorganisationen ermutigen daher alle betroffenen Waldbesitzer solche Biotopbäume möglichst zu erhalten und ggf. auch benachbarte Bäume als Biotopbaumgruppe zu belassen. Die Verluste der alten Baumbestände bedeuten auch ökologisch eine extreme und schnelle Veränderung und mit dem Erhalt der Biotopbäume kann die negative Auswirkung ein wenig abgemildert werden. 

 

                                              Zwei Totholzbäume in einem ca. 90 Jahre alten Fichtenbestand mit

                                                 Bruthöhlen vom Buntspecht und Höhlungen zur Nahrungssuche.

 

Pressemitteilung des NABU Siegen-Wittgenstein, April 2021

Text und Fotos: Matthias Mennekes, Naturschutzreferent des NABU Siegen-Wittgenstein