Absolut kein Grund zur Panik! Zurzeit geistert wieder das Thema Fledermaustollwut verstärkt durch die Medienwelt und suggeriert eine Gefahr für Otto Normalverbraucher, die so absolut nicht gegeben ist. Deshalb möchte die Biologische Station Siegen-Wittgenstein und der NABU-Arbeitskreis Fledermausschutz Siegen-Wittgenstein das Thema aufgreifen und versuchen, evtl. verunsicherte Bürger und Bürgerinnen wieder zu beruhigen. Es besteht definitiv kein Grund zur Panik! Im Kreis Siegen-Wittgenstein wurden bisher noch keine tollwutinfizierten Fledermäuse gemeldet.
Die mit der Wildtollwut nicht verwandte Fledermaustollwut
kommt prinzipiell auf allen Kontinenten vor. Sie hat jedoch, je nach Kontinent, oft andere Virenstämme. In Europa kennt man den Lyssavirus-1 und 2 sowie den Bokeloh Fledermaus-Tollwutvirus Führt
man sich vor Augen, dass in Europa seit 1977 fünf Todesfälle von Menschen auftraten, die auf den Fledermaustollwutvirus zurückgeführt wurden, davon keiner in Deutschland, so wird sehr schnell
klar, wie extrem unwahrscheinlich es ist, von dieser Krankheit befallen zu werden, selbst wenn man tagtäglich mit Fledermäusen zu tun hat, wie die Mitarbeiter des
NABU-Arbeitskreis-Fledermausschutz Siegen-Wittgenstein oder der Biologischen Station Siegen-Wittgenstein. Selbst bei Nutz- oder Haustieren ist der Fledermaustollwuterreger bisher nur zweimal in
Europa, nämlich in Dänemark bei Schafen festgestellt worden. Wer, insbesondere von den Jüngeren MitbürgerInnen macht sich ernsthafte Gedanken darüber, an einer Grippeerkrankung sterben zu können?
Welcher Hundehalter kommt ernsthaft ins Grübeln, wenn es um die Infektion mit dem Fuchsbandwurm geht? Und doch ist die zumindest theoretische Gefahr sehr viel höher, als bei der
Fledermaustollwut. Aber eben doch nicht so hoch, dass man sich bei diesen Erkrankungen ernsthafte Gedanken über das eventuelle Ableben machen muss.
Die Absolute Häufigkeit infizierter Fledermäuse, die genaue
Verbreitung des Virus in Deutschland und dessen Pathogenität sind gegenwärtig relativ wenig bekannt. In Deutschland wurden bisher mehrere hundert infizierte Fledermäuse festgestellt, von denen
das Gros Breitflügelfledermäuse waren. Bei der Breitflügelfledermaus handelt es sich um eine größere (ca. 6 bis 8 Zentimeter Rumpflänge) Art, die zumindest in Siegen-Wittgenstein vom
AK-Fledermausschutz Siegen-Wittgenstein bisher nur sehr lokal festgestellt wurde und die zudem landesweit aufgrund von Lebensraumverlusten immer seltener wird. Trotzdem sollte jeder im
tatsächlichen Umgang mit Fledermäusen äußerste Sorgfalt walten lassen. Wenn nicht absolut unbedingt erforderlich, ist der direkte Kontakt mit den Tieren zu vermeiden.
Unsere heimischen Fledermausarten beißen, wenn überhaupt nur dann zu, wenn sie in die Enge getrieben oder in die Hand genommen werden, einzig und allein, um sich zu verteidigen.
Nach einem Fledermausbiss oder-kratzer sollte die Wunde gründlich gereinigt und vorbeugend ein Arzt aufgesucht werden. Dieser entscheidet dann, wie weiter vorzugehen ist. In der Regel wird eine
aus diversen Dosen bestehende Tollwutimpfung im Abstand von mehreren Tagen verabreicht. Mittlerweile werden die Tollwutimpfungen mit einer Spritze schmerzlos in den Oberarm appliziert und sind in
der Regel sehr gut verträglich.
Sämtliche Mitarbeiter des NABU-Arbeitskreis-Fledermausschutz Siegen-Wittgenstein und der Biologischen Station Siegen-Wittgenstein, welche regelmäßig Fledermäuse in die Hand nehmen müssen, sind ausnahmslos gegen Tollwut geimpft.
Wer eine augenscheinlich hilfsbedürftige Fledermaus findet, sollte das Tier, wenn
überhaupt, grundsätzlich nur mit dicken, bisssicheren Lederhandschuhen anfassen, die eine eventuelle Wunde verhindern. Danach sollte das Tier dann in einen ausbruchsicheren, luftdurchlässigen
Behälter verfrachtet werden. Anschließend wenden sie sich im Kreis Siegen-Wittgenstein oder im Kreis Olpe bitte an die vom Mitglied des NABU-Arbeitskreis-Fledermausschutz Siegen-Wittgenstein,
Christian Sebening, betriebene Fledermauspflegestation in Erndtebrück-Schameder (mobil: 0173-2517259 oder 02753-604681). Hilflose Fledermäuse sind durch diverse Naturschutzgesetze – und
Verordnungen streng geschützt und damit absolut keine Kuscheltiere sondern gehören in die Obhut erfahrener Fledermausexperten, die eine Genehmigung zur Pflege von Fledermäusen haben. Diese wird
fledermauskundigen Personen von der Unteren Landschaftsbehörde ausgestellt, wenn diese von der fachlichen Fähigkeit des Antragstellers/ der Antragstellerin überzeugt
ist.
Als Fazit wünschen wir ihnen weiterhin viel Freude bei der Beobachtung von Fledermäusen. Sei es z.B. bei deren Jagdflügen über Gewässern oder beim abendlichen Ausflug von Zwergfledermäusen unter Hausdächern.
Eine sehr gute Informationsschrift zum Thema Fledermaustollwut ist vom Friedrich-Löffler-Institut herausgegeben worden, deren Studium wir dem interessierten Leser/ der interessierten Leserin unbedingt ans Herz legen möchten:
Fledermäuse Artenschutz und Tollwut (PDF 732 KB)
Michael Frede NABU-AK-Fledermausschutz Siegen-Wittgenstein, Januar
2014